Leistungen Raumbildender Ausbau

Leistungen  Raumbildender Ausbau und Innenausbau (Leistungsphasen 1 bis 8)

Welche Leistungen können Hausbesitzer, Wohnungsbesitzer oder Mieter bei einem Umbau, Neubau oder der Erweiterung ihres Wohnraumes von mir in Anspruch nehmen.

Der Innenarchitekt beschränkt sich nicht nur darauf, Möbel zu platzieren. Innenarchitektur, bzw. Raumbildender Ausbau bedeutet Gestaltung von Innenräumen, sowohl in technisch-konstruktiver, als auch in ästhetisch-künstlerischer Hinsicht – beginnend mit der Erstellung eines Raumkonzeptes (also der Grundrissorganisation, d. h. Festlegung der notwendigen Räume, deren Größe, sowie deren Zuordnung zu einander), über dessen handwerkliche Umsetzung (u. a. Technischer Ausbau wie z. B. Elektro- und Sanitärinstallationen, Lüftung oder Heizungsbau) bis zur Übergabe an den Bauherrn.

  1. Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)

Zusammen mit Ihnen ermittle ich die Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe. Hierbei wird ein abgestimmtes Planungskonzept erarbeitet, das sowohl Ihre Wünsche und Vorgaben, als auch örtliche Gegebenheiten und Notwendigkeiten berücksichtigt. Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung über unsere Festlegungen, sowie ein Angebot für die von Ihnen gewünschten Leistungen.

  1. Vorplanung (Leistungsphase 2)

Es folgt die Vorplanung mit der Analyse der Grundlagen und eine Abstimmung mit Ihren Zielen. Ich erarbeite die wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe. Gegebenenfalls müssen in dieser Phase schon rechtliche Vorgaben abgeklärt werden. Im Ergebnis liegt eine konkrete Entwurfsgrundlage vor.

  1. Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)

Auf dieser Grundlage wird ein ausführungs- bzw. genehmigungsfähiger Entwurf ausgearbeitet. Es werden Ideen entwickelt und Zeichnungen erstellt, Farben, Materialien u. a. festgelegt.

  1. Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4)

Manche Bauvorhaben erfordern ein Baugenehmigungsverfahren, z. B. Änderungen an der Fassade, ein Dachausbau, ein An- bzw. Erweiterungsbau u. ä. Dazu müssen die notwendigen Bauvorlagen erstellt werden zur Einreichung beim örtlichen Bauamt. Diese Bauvorlagen müssen die Vorgaben der Landesbauordnung erfüllen.

  1. Ausführungsplanung (Leistungsphase 5)

In dieser Planungsphase werden die verbindlichen Ausführungszeichnungen (Werkpläne) für die Handwerker erstellt. Diese ausführliche Werkplanung besteht aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten, Lichtplanung, der Planung von Einbaumöbeln, evtl. einer Produktliste mit eingeplantem Mobiliar, Leuchten, Accessoires u.a. Alle Pläne beinhalten die zur Ausführung notwendigen Maße, Material- und Farbangaben.

  1. Vorbereitung der Vergabe
  2. und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 6 und 7)

Einholen, Zusammenstellen von Angeboten und Beauftragung von Handwerkern.

Die Grundlage für die Erstellung der Angebote durch die Handwerker bilden die Werkpläne, die ermittelten Mengen, sowie die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen (Leistungsverzeichnis). Auf dieser Basis werden die Gewerke zum Angebot aufgefordert. Die Angebote werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und verhandelt.

Auf Grundlage der Angebote werden die Baukosten ermittelt. Zusammen mit Ihnen, bzw. dem Bauherrn werden die ausführenden Betriebe ausgewählt und beauftragt, ein Terminplan aufgestellt und die unterschiedlichen Gewerke koordiniert.

  1. Bauleitung

Durch die Bauleitung wird die Umsetzung der Planung zu einem mangelfreien Ergebnis überwacht. Ebenso die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, sowie den einschlägigen Vorschriften. Die Gewerke werden koordiniert, die Einhaltung des Terminplans überwacht. Etwaige Mängel werden aufgezeigt und deren Beseitigung veranlasst, Rechnungen werden kontrolliert.

Von oben genannten Leistungen können Sie auch nur einzelne Teilbereiche in Anspruch nehmen.